Ausbildung Fußpflege an der Kosmetikschule
Zu den von der Kosmetikerin ausgeführten Behandlungen zählen in erster Linie Hautanalyse, Hautreinigung, Masken und Packungen, Make-up, langanhaltende oder dauerhafte Haarentfernung (Depilation und Epilation), Ganzkörperbehandlungen und Tipps zur gesunden Ernährung und zur gesunden Lebensweise, aber auch die Fußpflege, die kosmetische oder die medizinische Fußpflege.
Die kosmetische Fußpflege, auch als Pediküre bezeichnet, beinhaltet im wesentlichen die Kürzung und die Pflege der Nägel, die Entfernung überschüssiger Hornhaut, Vorbeugung eingewachsener Nägel und verschiedene Creme-Behandlungen des gesamten Fußes.
Die medizinische Fußpflege geht über die Tätigkeit der kosmetischen Fußpflegerin hinaus, indem auch Hühneraugen entfernt und eingewachsene Nägel behandelt werden.
Der Übergang der kosmetischen zur medizinischen Fußpflege ist fließend und kann nicht genau abgegrenzt werden. Auch der ausgebildete Podologe bzw. medizinische Fußpfleger darf nicht selbstständig medizinische – bzw. Heilbehandlungen am Fuß durchführen.
Die Kosmetikschule sollte auch die Ausbildung zur Fußpflegerin durchführen, denn der Fuß bzw. seine Haut und die Nägel sind das Tätigkeitsgebiet der Person, die Kosmetikerin werden möchte. Diese Ausbildung in Fußpflege sollte auch die Entfernung von überschüssiger Hornhaut und die Vorbeugung von eingewachsenen Nägeln beinhalten, also die Tätigkeiten in medizinischer Fußpflege, die nicht unbedingt in die Hand des Mediziners gehören. Hierbei ist allerdings das Podologengesetz zu beachten, das die Berufsbezeichnung des Podologen bzw. des medizinischen Fußpflegers/Fußpflegerin regelt. Aber im Sinn der Ausbildung medizinische Fußpflege ist auch die Kosmetikschule gefragt.