Schlagwort: Fußpflegerinnen

Fußpflegeschule: Jetzt medizinische Fußpflege lernen!

Jetzt med. Fußpflege lernen, denn der Bedarf steigt! Eine Ausbildung in medizinischer Fußpflege an unserer Fußpflegeschule ist interessanter denn je, Fußpfleger/in werden bedeutet, schnell einen hohen Kundenstamm zu erreichen.

Die Alterspyramide verändert sich in der westlichen Welt enorm, zu Gunsten der Senioren, dank moderner Medizin, sozialer Fürsorge etc. Wellness und Fußpflege, egal ob kosmetische Fußpflege oder med. Fußpflege, ist gefragt. Aber nicht nur die Senioren bedürfen dieser Pflege, Vorbeugung ist angesagt bei den jungen Menschen. Falsches Schuhwerk, Tätigkeiten im Stehen aber auch ständiges Sitzen am Computer führen zu Fußproblemen.

Medizinische Fußpflege lernen und Fußpfleger/in werden, möglich noch bevor der Frühling naht. Das nächste Seminar in med. Fußpflege findet vom 10. bis 14. März dieses Jahres statt. Nutzen Sie Ihre Chancen und beginnen Sie die Tätigkeit der medizinischen Fußpflege neben Ihrem Beruf, mit etwas Ehrgeiz entwickelt es sich leicht zu einem zufriedenstellenden Vollzeitjob unter eigener Regie.

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Ausbildung med. Fußpflege

Wer mit Freude Füße pflegen, verschönern und Gesundheitsvorsorge durchführen möchte, der sollte die Ausbildung in medizinischer Fußpflege beginnen.

„Neue Kunden gewinnen, vorhandene Kunden binden“, dies gilt für Kosmetikinstitute, die ganzheitliche Behandlungen anbieten möchten. Die Ausbildung in med. Fußpflege kann an einer Kosmetikschule durchgeführt werden. Wenn die Inhaberin die Fußpflege nicht durchführen möchte, so empfiehlt sich die Teilnahme für die interessierte Angestellte.

Erweiterung der grundständigen med. Fußpflege sind Ausbildungen in Nagelprothetik mit Frenchgel, Orthonyxie bzw. die Nagelkorrektur mit Spangen, verschiedene Fußmassageformen wie die Padabhyanga bzw. ayurvedische Fußmassage, die langanhaltende Haarentfernung mit Wachs und Zuckerpaste (Sugaring), aber auch Vorsichtmaßnahmen bei der Fußpflege von Menschen mit Stoffwechselstörungen wie der leichten Diabetes.

Sind Sie daran interessiert, Menschen zu helfen, dann lernen Sie die med. Fußpflege.

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med. Fußpflege lernen an der Kosmetikschule

Wer med. Fußpflege lernen und dies auch durchführen möchte, muss keine langwierige Ausbildung zur Podologin/zum Podologen bzw. zur medizinischen Fußpflegerin bzw. zum medizinischen Fußpfleger beginnen. Die Ausbildung in med. Fußpflege kann auch an einer Kosmetikschule absoviert werden.

Das sogenannte Podologengesetz regelt ausschließlich die Bezeichnungen Podologin/Podologe bzw. medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger. Die Tätigkeit der med. Fußpflege ist nicht darin enthalten. Dies wurde auch im neuesten Bundesgerichtsurteil bestätigt.

Die Kosmetikschule unterrichtet das Fach Kosmetik und Kosmetik ist nach Wikipedia folgerndemaßen definiert: „Der Ausdruck Kosmetik (vom altgriechischen Adjektiv κοσμετικός kosmetikós, aus dem Verb κοσμέω kosméo „ordnen“, „schmücken“) bezeichnet die Körper- und Schönheitspflege, bzw. die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Schönheit des menschlichen Körpers.“

Diese aufgeführte Körper- und Schönheitspflege beinhaltet den Fuß und damit auch die Fußpflege. Die Entfernung von übermäßig verhornter Haut und von sogenannten „Hühneraugen“ gehört auch zu dieser Tätigkeit. Daraus folgt, dass Tätigkeiten der medizinischen Fußpflege auch von der Kosmetikerin durchgeführt werden sollten. Weitere Schlussfolgerung ist, wer die med. Fußpflege lernen will, soll dies auch an der Kosmetikschule lernen können.

Die Ausbildung in med. Fußpflege kann also unter Beachtung des sogenannten Heilpraktikergesetzes auch an Kosmetikschulen durchgeführt werden.

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medizinische Fußpflege lernen

Interessante Neuigkeiten für denjenigen, der medizinische Fußpflege lernen und diese Tätigkeit durchführen möchte oder bereits durchführt.

Interessant aber auch für die Kosmetikschule, Wellnessschule und auch die Fußpflegeschule, die dieses Unterrichtsfach für die Personen, die medizinische Fußpflege lernen möchten, anbietet oder anbieten will.

Am 24. September 2013 hat der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren ein Urteil im Zusammenhang mit medizinischer Fußpflege verkündet:

„… Die in § 1 PodG (eig. Anmerkung: Podologengesetz) geregelte Erlaubnispflicht gilt nur im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ und verbietet nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege. … Durch die § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht wird lediglich entsprechend der Systematik der übrigen Gesundheitsberufe das Führen der Berufsbezeichnung geschütz, nicht aber die Tätigkeit auf dem Gebiet der medizinischen Fußpflege und die Werbung für diese Tätigkeit eingeschränkt. Deshalb dürfen Personen, die nicht über die Erlaubnis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung verfügen, weiterhin fußpflegerische Leistungen im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Regelungen (insbesondere § 1 HeilprG) anbieten und auch ihre Tätigkeit als „medizinische Fußpflege“ bezeichnen. …“ (Zitat der Verkündung des Bundesgerichtshofs vom 24.09.2013)

Das vollständige Urteil zur medizinischen Fußpflege kann unter <http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=65733&pos=0&anz=1> nachgelesen werden.

Fazit: Wer medizinische Fußpflege lernen möchte, sollte die Chance jetzt nutzen. Unser nächste Lehrgang in medizinischer Fußpflege findet vom 02. bis 06. Dezember 2013 statt. Die Ausbildung in medizischer Fußpflege ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Tätigkeit in medizinischer Fußpflege!

Beitrag von aesthetic + cosmetic marketing GmbH, Geschäftsführer Hans Peter Gerspacher.

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