Kosmetische Fußpflege oder medizinische Fußpflege bei der Kosmetikerin?

Wikipedia definiert die Tätigkeit der Fußpflege folgendermaßen: „Bei der Fußpflege, auch Pediküre (vom lateinischen pes, pedis=der Fuß) genannt, werden im Wesentlichen die Zehennägel gekürzt und Hornhaut an den Füßen wird entfernt (auch die Hornschwielen namens Hühneraugen). Dagegen umfasst die medizinische Fußpflege oder Podologie auch direkte Behandlungen der Füße. Die Pediküre als kosmetische Fußpflege ergänzt die eigene Fußpflege und ist medizinisch nicht notwendig.“

Die Fußpflege beinhaltet

  • neutrales Fußbad
  • Schneiden der Zehlennägel
  • Entfernen der Hornhaut und der Hühneraugen
  • Nagelhautentfernung
  • Eincremen und Massieren
  • Pflege und Lackieren der Zehennägel

Diese Tätigkeiten gehören in den Bereich der Gesundheits- und Schönheitsvorsorge und werden deshalb auch von den meisten Kosmetikschulen oder auch Wellnessschulen unterrichtet. Im ganzheitlichen Sinn pflegt also die Kosmetikerin oder die Wellnesstrainerin bzw. die Wellness Fachfrau nicht nur die Haut des Gesichtes sondern führt auch die Fußpflege durch. Bei mehreren Mitarbeitern eines Kosmetikstudios bzw. eines Spas übernehmen Fachkräfte wie die Fußpflegerin die Tätigkeit der kosmetischen oder medizinischen Fußpflege.

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Dauerhafte Haarentfernung durch Sugaring?

Dauerhafte Haarentfernung durch Epilation und dauerhafte Haarentfernung auf Zeit durch Depilation sind Unterrichtsfächer an der guten Kosmetikschule. Neben der Kosmetikschule existieren aber auch viele weitere Anbieter, die Seminare in Depilation anbieten. Die Schulung in Epilation obliegt in der Regel der Firma, die die entsprechenden Geräte wie IPL, Laser etc. verkaufen oder vermieten.

Ein wichtiges Betätigungsfeld der Kosmetikerin ist die Haarentfernung, die der Kundin eine möglichst lange haarlose Zeit danach verspricht. Dazu gehört auch das Sugaring bzw. das Body-Sugaring, das etliche Vorteile gegenüber der Enthaarung mit Wachs aufweist. Sugaring ist etwas komplexer zu handhaben als die Haarentfernung mit Wachs bzw. das Waxing und muss deshalb an der Kosmetikschule, an Kosmetik-Akademien oder speziellen Traingscenters erlernt werden.

  • Die Zuckerpaste bzw. Sugarpaste dringt aufgrund der Affinität zur Hautoberfläche tiefer in den Haarfollikel ein und ist deshalb effektiver als das Enthaaren mit Wachs.
  • Die Zuckerpaste bzw. Sugarpaste wird bei Sugaring nicht wie beim Waxing in Gegenwachstumsrichtung der Haare abgezogen, sondern in Haarwachstumsrichtung. Dies verspricht eine ebenfalls tiefergehende und damit dauerhaftere Haarentfernung. Außerdem können die Haare nicht abbrechen.
  • Die Zuckerpaste ist ein rein natürlicher Zucker ohne jeden chemischen Zusatz und damit äußerst hautverträglich.

Weitere Vorteile brauchen hier nicht aufgeführt zu werden, denn die Vorhandenen sind schon so bedeutend, dass die Notwendigkeit einer Schulung an einer Kosmetikschule wie aesthetic + cosmetic als dringlich eingestuft werden kann.

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Ausbildung zur Kosmetikerin

Laut der Bundesagentur für Arbeit beraten Kosmetikerinnen Kunden über Behandlungen zur Körper- und Schönheitspflege und führen Gesichts- sowie Ganzkörperbehandlungen durch. Nach diesen Themen muss sich die Ausbildung zur Kosmetikerin, z.B. an Kosmetikschulen, richten.

Kosmetikerinnen arbeiten vorwiegend in Kosmetikstudios. Mit etwas Berufspraxis kann die Kosmetikerin später auch in Wellnesshotels, Clubanlagen und Spas tätig sein. Die angehende Kosmetikerin, z.B. an der Kosmetikschule, kann sich auch mit dem Gedanken befassen in Parfümerien oder Drogeriemärkten eine Stellung zu suchen. Teilweise sind Kosmetikerinnen auch in Hautarztpraxen tätig.

Die Ausbildung zur Kosmetikerin kann auf unterschiedliche Wegen erfolgen.

Kosmetiker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im dualen System in Kosmetikinstituten angeboten und durch Unterricht an Kosmetikschulen bzw. an Abteilungen staatlicher Schulen ergänzt.

Darüber hinaus existiert die rein schulische Ausbildung an Kosmetikschulen, in der Regel privater Art mit staatlichen Anerkennungen.

Weitere Aus- und Weiterbildungformen sind an Kosmetikschulen möglich. Vor allem für die berufstätigen Menschen, aber auch für die Mütter, bieten sich Lehrgänge zur Kosmetikerin bzw. zum Kosmetiker an, die neben der Berufstätigkeit oder der Kindererziehung durchgeführt werden können. Kombinationslehrgänge zur Kosmetikerin wie Kosmetik-Fernlehrgänge oder Kosmetik-e-Learning mit Praxisanteilen bieten die ideale Voraussetzung zum Erlernen des Wunschberufes, v.a. vieler erwachsener Frauen. Fernlehrgänge zur Kosmetikerin als auch e-Learning zur Kosmetikerin inklusive Paxisanteilen stehen ebenfalls unter staatlicher Aufsicht. Diese Fernlehrgänge/dieses e-Learning zur Kosmetikerin kann, wenn sie/es nach AZAV zertifiziert ist, durch die Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert werden.

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Wellness durch die Ernährungsberaterin

Ernährungsberatung und Wellness als Pflichtprogramm für die angehenden Kosmetikerinnen an der Kosmetikschule? Diese Frage wird viel diskutiert, ist aber ein Muss für die gute Kosmetikschule. Wellnessberatung, die Hinführung zum Wohlfühlen und zum gesunden Leben, kommt nicht an der Ernährungsberatung vorbei. Die Aus- oder Weiterbildung zur Wellnessberaterin beinhaltet Schulungen zur Ernährungsberaterin.

Die Ernährungsberaterin bzw. der Food Coach analysiert die Eßgewohnheiten der Kunden, berät sie über die möglichen Wegen zur gesunden Ernährung und steht ihnen bei der Umstellung der Ernährungs- und Lebensgewohnheiten bei. Dies sind die Voraussetzungen für weitere Maßnahmen im Bereich der Wellnessberatung.

Die Wellnessberaterin bzw. Wellnessfachfrau ergänzt die Ernährungsmaßnahmen durch weitere Coaching-Bereiche. Dazu gehören u.a. Bewegung, Fitness, Wellnessbehandlungen, Massage und Gesundheitsvorsorge im Rahmen der gesunden Lebensweise.

Sowohl die Ernährungsberaterin, im erweiterten Sinn die Ernährungsfachfrau bzw. der Food Coach, als auch die Wellnessberaterin, Wellnesstrainerin bzw. die Wellness Fachfrau können durch staatlich zugelassene Fernlehrgänge und e-Learning bzw. blended-Learning erlernt werden, und dies unter staatlicher Zulassung. Wichtig ist, dass die Theorie durch Päsenzphasen mit dem Einüben der praktischen Kompetenzen ergänzt wird.

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