Kosmetische Fußpflege oder medizinische Fußpflege bei der Kosmetikerin?

Wikipedia definiert die Tätigkeit der Fußpflege folgendermaßen: „Bei der Fußpflege, auch Pediküre (vom lateinischen pes, pedis=der Fuß) genannt, werden im Wesentlichen die Zehennägel gekürzt und Hornhaut an den Füßen wird entfernt (auch die Hornschwielen namens Hühneraugen). Dagegen umfasst die medizinische Fußpflege oder Podologie auch direkte Behandlungen der Füße. Die Pediküre als kosmetische Fußpflege ergänzt die eigene Fußpflege und ist medizinisch nicht notwendig.“

Die Fußpflege beinhaltet

  • neutrales Fußbad
  • Schneiden der Zehlennägel
  • Entfernen der Hornhaut und der Hühneraugen
  • Nagelhautentfernung
  • Eincremen und Massieren
  • Pflege und Lackieren der Zehennägel

Diese Tätigkeiten gehören in den Bereich der Gesundheits- und Schönheitsvorsorge und werden deshalb auch von den meisten Kosmetikschulen oder auch Wellnessschulen unterrichtet. Im ganzheitlichen Sinn pflegt also die Kosmetikerin oder die Wellnesstrainerin bzw. die Wellness Fachfrau nicht nur die Haut des Gesichtes sondern führt auch die Fußpflege durch. Bei mehreren Mitarbeitern eines Kosmetikstudios bzw. eines Spas übernehmen Fachkräfte wie die Fußpflegerin die Tätigkeit der kosmetischen oder medizinischen Fußpflege.

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