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Fernlernen Kosmetik und Android

Alle, die Fernlernen Kosmetik, Wellness, Make-up und Ernährung durchführen möchten, sollten Folgendes beachten: Laut „Statista“ vom 09.01.2014 wurden 877,9 Millionen Geräte mit Android-Betriebssystem weltweit verkauft, das entspricht 38 % aller abgesetzten PCs, Mobiltelefone, Ultramobiltelefone und Tablets. Bis 2015 soll der Marktanteil bis auf 50 % steigen.

Der Fernunterricht Kosmetik, Wellness, Make-up und Ernährung im Online-Lernen auf der Internetplattform von e-learning.aesthetic-cosmetic.com ist über das Android System problemlos möglich.

Android auf dem Weg zur Weltherrschaft! Nehmen Sie dies als Hilfe für Ihre Ausbildung in Kosmetik, Wellness und Beauty, Make-up bzw. Visagistik und der Ernährungsberatung.

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Ausbildung Kosmetik oder Weiterbildung Kosmetik

Worin liegt der Unterschied zwischen der Ausbildung zur Kosmetikerin und der Weiterbildung zur Kosmetikerin?

Ausbildung umfasst die Vermittlung von Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten an Menschen, altersunabhängig, durch die auszubildende Stelle, z.B. bei der Ausbildung zur Kosmetikerin durch die Kosmetikschule oder Kosmetikakademie.

Weiterbildung umfasst ebenfalls Maßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen und praktischen Fähigkeit, also im strengen Sinn ebenfalls eine Ausbildung. Diese Maßnahme richtet sich an Menschen, die bereits einen Bildungsabschluss und teilweise auch Berufserfahrung haben. Dazu gehört die Weiterbildung zur Kosmetikerin für Friseure, Fußpfleger oder Kosmetikberater.

Für die Weiterbildung in Kosmetik und die Weiterbildung zur Kosmetikerin eignet sich im Besonderen das blended learning System, eine Mischung aus Fernunterricht oder Onlinelernen und Präsenzphasen, welches an der Kosmetikschule von aesthetic + cosmetic nebenberuflich durchgeführt werden kann.

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dauerhafte Haarentfernung mit IPL, Sugaring oder Wachs?

Wer dauerhafte Haarentfernung (Epilation) anbietet, sollte sich Gerichtsurteile zu diesem Thema unbedingt ansehen, z.B. des Amtsgerichts München vom 12.07.2096, – 132 C 36019/05.

Dies sagt im Wesentlichen zum Thema „dauerhafte Haarentfernung mit dem IPL“ folgendes aus: Grundätzlich hat der Anbieter von dauerhafter Haarentfernung die Interessenten darüber zu informieren, in welchem Umfang, z.B. in Prozentangaben, diese nicht zum Erfolg führen. Eine nur geringfügige Haarentfernung rechtfertige die versprochene Behandlung einer dauerhaften Haarentfernung nicht. Das beklagte Beauty- und Wellnesscenter musste den Behandlungspreis zurückerstatten und die Gerichts- und Anwaltskostenkosten tragen.

Vorsicht also im Umgang mit dauerhafter Haarentfernung. Das Verschweigen von Tatsachen, z.B. bei der dauerhaften Haarentfernung mit dem IPL, verletzt die Aufkärungspflicht und kann straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden.

Bei der Haarentfernung mit Wachs und Zuckerpaste empfiehlt es sich, den Begriff der dauerhaften Haarentfernung auf einen begrenzten Zeitraum einzuschränken, noch besser von der lang anhaltenen Haarentfernung (Depilation) zu sprechen. Schriftliche Kenntnisnahme dieser Hinweise für die dauerhafte bzw. lang anhaltende Haarentfernung durch die Kunden beugt unangenehmen und kostspieligen Folgen vor.

Jede Kosmetikschule bzw. Kosmetikakademie muss Ihre Schüler auf diese Tatsachen und auf die unterschiedlichen Sichtweisen der Epilation mit IPL und Laser sowie der Depilation mit Zuckerpaste/Sugaring sowie Enthaarungswachs hinweisen.

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Fröhliche Weihnacht!

Allen unseren Kunden, Seminar- und Fernunterrichtsteilnehmern wünschen wir eine besinnliche Weihnachtszeit.

Hier noch eine Erinnerung, an alle, die per Fernunterricht und/oder Onlinelernen mit Praxisanteilen Kosmetiker/in, Ernährungsberater/in oder Ernährungsfachfrau/mann,Visagist/in, Make-up Fachfrau/mann, Wellness und Beautyfachfrau/mann, Kosmetikberater/in, Farb- und Stilberater/in werden möchten, beachten Sie den Stichtag „31. Dezember 2013„. Ab 01. Januar 2014 erhöhen sich die Preise für die Ausbildung zur Kosmetikerin, Ernährungsberater/in oder Ernährungsfachfrau/mann, Visagistin, Make-up Fachfrau, Wellness und Beautyfachfrau etc. um 4 % bis 6 %. Wer bis 31. Dezember 2013 den Fernunterrichtsvertrag bei uns einreicht, erhält für die gesamte Studienzeit die günstigeren Preise des Jahres 2013. Nutzen Sie diese Chancen für eine Karriere im Beauty-, Wellness- und Ernährungsbereich und melden Sie sich diese Woche noch an.

Nun noch einige besinnliche Worte nach Annette Pfeiffer-Klärle

Wir wünschen Ihnen eine Zeit
voll Ruhe und Besinnlichkeit.
Wir wünschen Ihnen mit dem Gedicht
ein ruhiges Fest mit Kerzenlicht.
Wir wünschen Ihnen Weihnachtstage
voller Liebe – ohne Klage.

Die „Mannschaft“ von aesthetic + cosmetic

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