Visagist – Visagistin und die Abgrenzung zum Maskenbildner – Make-up Artist
Der Visagist und die Visagistin üben eine Tätigkeit aus, bei der sie ihre Kunden optisch mit Hilfe von Make-up-Produkten verändern. Die Tätigkeitsbezeichnungen Visagist bzw. Visagistin unterliegen keinen gesetzlichen Vorschriften. Visagisten werden von Kosmetikschulen und Make-up-Schulen ausgebildet.
Der Maskenbildner oder der Make-up Artist sind vorwiegend in der Film- und Theaterwelt vorzufinden. Der Visagist und die Visagistin sind für das Make-up zuständig im privaten-, Business-, Hochzeits-, Gala-, Laufsteg- und Fotoshooting-Bereich, aber auch bei Film, Fernsehen, Theatern, Opernhäusern etc. Der Tätigkeit des Maskenbildners oder des Make-up-Artisten ist dem des Visagisten bzw. der Visagistin ähnlich, d.h. es gibt Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede. Maskenbildner bzw. Make-up Artisten arbeiten mit speziellem Bühnen-und Camouflage-Make-up, mit Modelliermasse, um Narben oder Wunden anzufertigen, mit Kunstblut etc. Während der Beruf des Visagisten bzw. der Visagistin an keine gesetzlich vorgegebene Ausbildungsform gebunden ist, ist der Beruf des Maskenbildners staatlich anerkannt und die Ausbildung ist nach dem dualen System oder an Berufsfachschulen möglich.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Visagistin bzw. der Visagist für die Schönheit und der Maskenbildner bzw. Make-up-Artist für die Schönheit als auch für die zweckgebundene Formveränderung zum „Hässlichen“ zuständig sind.
Für viele stellt es ein Traum dar, als Visagist bzw. als Visagistin Filmstars und die „Reichen und Schönen“ zu schminken. Die Tätigkeit des Visagisten bzw. der Visagistin wird als außerordentlich attraktiv angesehen. Wer den Beruf der Make-up Fachfrau/mann bzw. des Visagisten oder der Visagistin ergreifen will, sollte auf eine solide Aus- und Weiterbildungsform zurückgreifen. Lehrgänge unter staatlicher Aufsicht oder mit staatlicher Zulassung, mit einer Zertifizierung nach Qualitätsnormen und der Anerkennung durch die Bundesagentur für Arbeit als offizielle Weiterbildungsmaßnahme sind wichtige Kriterien. Dies trifft für den zehnmonatigen Fernlehrgang zur Make-up Fachfrau/mann – Visagist/in mit Praxisanteilen bei aesthetic + cosmetic marketing GmbH zu.