Schlagwort: Kosmetik-Akademie

Ausbildung Kosmetik oder Ausbildung Kosmetikerin?

Wer Kosmetikerin werden möchten macht die Ausbildung zur Kosmetikerin, wer Kosmetik lernen möchte, macht eine Ausbildung in Kosmetik!

Eine einfache Aussage, aber worin liegt der Unterschied? Nach Wikipedia entstammt Kosmetik der griechischen Sprache und bezeichnet Körper- und Schönheitspflege, die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Schönheit des menschlichen Körpers. Die Kosmetikerin ist die geschulte Person, die die Tätigkeit der Körper- und Schönheitspflege durchführt, oder einfach ausgedrückt: „Die Kosmetikerin übt die Kosmetik an ihren Kunden aus“.

Wer die Ausbildung Kosmetik durchführt, lernt vermutlich vieles über die Schönheitspflege, deren Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung. Aber lernt er auch dieses durchzuführen?

Wer Kosmetikerin werden möchte, also die Ausbildung Kosmetikerin ergreift, lernt diese Tätigkeiten praktisch durchzuführen und erhält ein Zertifikat oder Diploma zur Kosmetikerin. Neben der praktischen Tätigkeit werden aber auch die theoretischen Hintergründe der Kosmetik ausführlich erlernt.

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Kosmetikerin werden lohnt sich!

Die Kosmetikindustrie macht auch 2013 ein Umsatzplus gegenüber dem Vorjahr. Kein Wunder, betrachtet man die Stellenangebote in den Medien kann man erkennen, dass die Nachfrage an Interessierte, die eine Ausbildung zur Kosmetikerin bzw. eine Ausbildung in Kosmetik erfolgreich absolviert haben, ebenfalls steigt.

Abolventen einer Kosmetikschule können Karriere machen. Voraussetzung ist Wissen, Praxis und vor allem Flexibilität. Flexibilität nach dem Besuch der Kosmetikschule heißt, Stellenangebote unabhängig vom augenblicklichen Wohnort ausschließlich nach Kriterien wie Karrieremöglichkeiten, Abwechslung, interessantes soziales und geographisches Umfeld etc. auszusuchen.

Kosmetikerin lernen, ist nicht nur für diejenige Person interessant, die sich um eine Stellen als angestellte Kosmetikerin bewerben, sondern auch für die sich mit einem eigenen Kosmetikinstitut selbstständig machen möchte.

Die Chancen sind vielfältig, die Kosmetikschule legt den Grundstein. Wer Kosmetik lernen möchte, muss sich klar darüber sein, dass er mit Engagement, Flexibilität und Ausdauer Karriere machen kann!

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Ausbildung Wellness

Ausbildung in Wellness heißt Beauty bzw. Schönheit, Gesundheitsvorsorge, Wohlfühlen und Fitness lernen.

Ausbildung Wellness bedeutet nach dem modernen Verständnis ein ganzheitliches Gesundheitskonzept.

Wellness lernen heißt, die vor etwa 60 Jahren in den USA entstandene Novität der neuen Gesundheitsbewegung zu übernehmen.

Die Ausbildung in Wellness an der Wellnessschule bzw. Wellnessakademie aber auch an der Kosmetikschule bzw. Kosmetikakademie erstreckt sich von Kurzseminaren in unterschiedlichen Formen der Wellnessmassage, zu der über mehreren Unterrichtsfächern erstreckenden Wellnesstrainerin bzw. Wellnessberaterin. Die komplexere Ausbildung zur Wellnessfachfrau bzw. Wellness- und Beautyfachfrau beinhaltet zusätzlich zu den aufgeführten Inhalten, Anatomie/Physiologie, Bereiche wie die Ernährungslehre, Beauty- und Wellnessbehandlungen, den Umgang mit elektronischen und mechanischen Wellness- und Beautygeräten etc.

Wer das Management einer Wellnesseinrichtung wie dem Spa übernehmen möchte, der kann sich anschließend zur/zum Fachwirt für Wellness- und Beauty IHK bzw. Bachelor Professional for Wellness and Beauty CCI ausbilden lassen. Die zuerst aufgeführten Ausbildungen sind die Grundlage dazu, auf diese wird aufgebaut, Mitarbeiterführung, Management, Marketing, Buchführung, Grundlagen der Verhaltenspsychologie, Mikro- und Makroökonomik etc. sind die Themen dieser staatlich anerkannte Weiterbildung.

 

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dauerhafte Haarentfernung mit IPL, Sugaring oder Wachs?

Wer dauerhafte Haarentfernung (Epilation) anbietet, sollte sich Gerichtsurteile zu diesem Thema unbedingt ansehen, z.B. des Amtsgerichts München vom 12.07.2096, – 132 C 36019/05.

Dies sagt im Wesentlichen zum Thema „dauerhafte Haarentfernung mit dem IPL“ folgendes aus: Grundätzlich hat der Anbieter von dauerhafter Haarentfernung die Interessenten darüber zu informieren, in welchem Umfang, z.B. in Prozentangaben, diese nicht zum Erfolg führen. Eine nur geringfügige Haarentfernung rechtfertige die versprochene Behandlung einer dauerhaften Haarentfernung nicht. Das beklagte Beauty- und Wellnesscenter musste den Behandlungspreis zurückerstatten und die Gerichts- und Anwaltskostenkosten tragen.

Vorsicht also im Umgang mit dauerhafter Haarentfernung. Das Verschweigen von Tatsachen, z.B. bei der dauerhaften Haarentfernung mit dem IPL, verletzt die Aufkärungspflicht und kann straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden.

Bei der Haarentfernung mit Wachs und Zuckerpaste empfiehlt es sich, den Begriff der dauerhaften Haarentfernung auf einen begrenzten Zeitraum einzuschränken, noch besser von der lang anhaltenen Haarentfernung (Depilation) zu sprechen. Schriftliche Kenntnisnahme dieser Hinweise für die dauerhafte bzw. lang anhaltende Haarentfernung durch die Kunden beugt unangenehmen und kostspieligen Folgen vor.

Jede Kosmetikschule bzw. Kosmetikakademie muss Ihre Schüler auf diese Tatsachen und auf die unterschiedlichen Sichtweisen der Epilation mit IPL und Laser sowie der Depilation mit Zuckerpaste/Sugaring sowie Enthaarungswachs hinweisen.

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