Schlagwort: Fußpflegeschule

med. Fußpflege und dauerhafte Haarentfernung

Die Ausbildung in medizinischer Fußpflege sollte auch ein Seminar in dauerhafter Haarentfernung beinhalten. Ist dies sinnvoll oder nur ein „Lückenfüller“?

Die Frage beantwortet sich von selbst. „Einfach ausgedrückt“ ist der Fuß die „Verlängerung des Beins“. Somit gehört die Ästhetic beider Organe zusammen, ein gepflegter Fuß wirkt nur, wenn auch das Bein einen guten Eindruck macht und umgekehrt.

Aus diesem Grund gehört das Thema, langanhaltende Haarentfernung mit Enthaarungswachs bzw. dauerhafte Haarentfernung auf Zeit mit Enthaarungswachs zum Lehrgang der med. Fußpflege.

Beachten Sie unsere Angebote:

Unser nächstes Seminar in med. Fußpflege findet vom 01. bis 05. Dezember 2014 statt. Es sind noch Plätze frei. Es empfieht sich aber schnellstmögliche Anmeldung.

Eine besonders effektive Form der langanhaltenden Haarentfernung wird in unserem Seminar in Sugaring mit der Zuckerpaste unterrichtet. Zum nächsten Termin am Sonntag, den 26. Oktober 2014, können wir nur noch eine Person annehmen. Also schnell handeln, wenn Interesse vorhanden ist.

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aktuelle Kosmetikseminare

Der Sommerurlaub ist zu Ende oder neigt sich diesem entgegen.

Sind Sie frisch gestärkt für die Weiterführung Ihres beruflichen Lebens? Sind Sie bereit die Karriereleiter hinauf zu steigen?

Folgende zertifizierte und/oder staatlich anerkannte Weiterbildungslehrgänge beginnen noch im August:

  1. Sugaring – So, 14.09.: Dauerhafte Haarentfernung auf Zeit mit der Zuckerpaste. Wer die langanhaltende Enthaarung mit der Zuckerpaste durchführen möchte, sollte unbedingt dieses Seminar vorher belegen.
  2. Fachwirt für Wellness und Beauty IHK bzw. Bachelor Professional for Wellness and Beauty CCI – Beginn Sa, 20.09.2014, Dauer 14 Monate: Wer nebenberuflich mit Hilfe von e-learning, Fernunterricht und Präsenzphasen mit Dozenten der IHK und von aesthetic + cosmetic sich auf eine Karriere im Management der Beauty-, Wellness- und Spabranche vorbereiten möchte, kann unmittelbar diesen Monat anfangen.
  3. Medizinische Fußpflege – Mo-Fr, 29.09. bis 03.10.: Eine immer mehr gefragte Dienstleistung, v.a. da der Anteil der älteren Menschen in der Bundesrepublik ständig steigt.

 

Es sind noch wenige Plätze bei allen drei Seminaren bzw. Lehrgängen zu belegen.

Ergreifen Sie die Gelegenheit zu einer Karriere im Wellness- und Beautybereich!

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Fußpflege: Zeigt her Eure Füße …

In Anlehnung an unser Volksliedgut: Zeigt her Eure Füße, zeigt her Eure Schuh und sehet den fleißigen „Fußpflegern“ zu …

Fußpfleger bzw. Fußpflegerin werden, ein hoch interessante und lohnenswerte Ausbildung! Die richtige Pflege der Füße wird immer wichtiger, nicht nur weil die Alterspyramide allmählich „Kopf steht“, sondern auch weil unsere computerbedingt sitzenden beruflichen und privaten Tätigkeiten eine ganz besondere medizinische Fußpflege verlangen.

Merken Sie sich den nächsten Termin: vom 29.09.2014 bis 02.10.2014 findet das nächste Seminar zur Ausbildung in medizinischer Fußpflege statt. Es stehen noch Plätze zur Verfügung. Unsere Seminarleiter sind alles Profis, die die Tätigkeit der medizinischen Fußpflege schon jahrelang im eigenen Studio durchführen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am nach AZAV durch CertEuropa zertifizierten Lehrgang in medizinischer Fußpflege erhalten Hilfen von erfahrenen Fußpflegerinnen mit Zusatzausbildungen im pädagogischen Bereich.

wohltuende, gesundheitsvorbeugende Fußmassage

Melden Sie sich zum med. Fußpflegeseminar vom 29.09. bis 02.10.2014 an: Hier werden Sie geholfen!

Ihre Fußpflegeschule von aesthetic + cosmetic

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Ausbildung medizinische Fußpflege

Wer medizinische Fußpflege lernen möchte, merkt sich folgenden Termin:

29. September bis 03. Oktober 2014

Nach den Sommerferien führt die Kosmetikschule von aesthetic + cosmetic im Raum Freiburg im Breisgau den nächsten Lehrgang in medizinischer Fußpflege durch.

Die Bevölkerung in der Bundesrepublik wird immer älter, die Anzahl der „Problemfüße“ ist im Steigen begriffen. Die Tätigkeit der medizinischen Fußpflege istimmer mehr gefragt.

Denken Sie daran: Die Tätigkeit der medizinischen Fußpflege ist nicht nur dem medizinischen Fußpflegerin bzw. dem medizinischen Fußpfleger erlaubt, denn nach dem letztinstanzlichen Gerichtsurteil vom 24.09.2013 gilt: „Die in § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht gilt nur im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ und verbietet nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege.

Fazit: Auch wer eine anderweitige Vorbildung besitzt, kann medizinische Fußpflege lernen und diese ausführen.

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