med. Fußpflege lernen an der Kosmetikschule
Wer med. Fußpflege lernen und dies auch durchführen möchte, muss keine langwierige Ausbildung zur Podologin/zum Podologen bzw. zur medizinischen Fußpflegerin bzw. zum medizinischen Fußpfleger beginnen. Die Ausbildung in med. Fußpflege kann auch an einer Kosmetikschule absoviert werden.
Das sogenannte Podologengesetz regelt ausschließlich die Bezeichnungen Podologin/Podologe bzw. medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger. Die Tätigkeit der med. Fußpflege ist nicht darin enthalten. Dies wurde auch im neuesten Bundesgerichtsurteil bestätigt.
Die Kosmetikschule unterrichtet das Fach Kosmetik und Kosmetik ist nach Wikipedia folgerndemaßen definiert: „Der Ausdruck Kosmetik (vom altgriechischen Adjektiv κοσμετικός kosmetikós, aus dem Verb κοσμέω kosméo „ordnen“, „schmücken“) bezeichnet die Körper- und Schönheitspflege, bzw. die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Schönheit des menschlichen Körpers.“
Diese aufgeführte Körper- und Schönheitspflege beinhaltet den Fuß und damit auch die Fußpflege. Die Entfernung von übermäßig verhornter Haut und von sogenannten „Hühneraugen“ gehört auch zu dieser Tätigkeit. Daraus folgt, dass Tätigkeiten der medizinischen Fußpflege auch von der Kosmetikerin durchgeführt werden sollten. Weitere Schlussfolgerung ist, wer die med. Fußpflege lernen will, soll dies auch an der Kosmetikschule lernen können.
Die Ausbildung in med. Fußpflege kann also unter Beachtung des sogenannten Heilpraktikergesetzes auch an Kosmetikschulen durchgeführt werden.