Schlagwort: Fußpfleger

med. Fußpflege lernen an der Kosmetikschule

Wer med. Fußpflege lernen und dies auch durchführen möchte, muss keine langwierige Ausbildung zur Podologin/zum Podologen bzw. zur medizinischen Fußpflegerin bzw. zum medizinischen Fußpfleger beginnen. Die Ausbildung in med. Fußpflege kann auch an einer Kosmetikschule absoviert werden.

Das sogenannte Podologengesetz regelt ausschließlich die Bezeichnungen Podologin/Podologe bzw. medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger. Die Tätigkeit der med. Fußpflege ist nicht darin enthalten. Dies wurde auch im neuesten Bundesgerichtsurteil bestätigt.

Die Kosmetikschule unterrichtet das Fach Kosmetik und Kosmetik ist nach Wikipedia folgerndemaßen definiert: „Der Ausdruck Kosmetik (vom altgriechischen Adjektiv κοσμετικός kosmetikós, aus dem Verb κοσμέω kosméo „ordnen“, „schmücken“) bezeichnet die Körper- und Schönheitspflege, bzw. die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Schönheit des menschlichen Körpers.“

Diese aufgeführte Körper- und Schönheitspflege beinhaltet den Fuß und damit auch die Fußpflege. Die Entfernung von übermäßig verhornter Haut und von sogenannten „Hühneraugen“ gehört auch zu dieser Tätigkeit. Daraus folgt, dass Tätigkeiten der medizinischen Fußpflege auch von der Kosmetikerin durchgeführt werden sollten. Weitere Schlussfolgerung ist, wer die med. Fußpflege lernen will, soll dies auch an der Kosmetikschule lernen können.

Die Ausbildung in med. Fußpflege kann also unter Beachtung des sogenannten Heilpraktikergesetzes auch an Kosmetikschulen durchgeführt werden.

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medizinische Fußpflege lernen

Interessante Neuigkeiten für denjenigen, der medizinische Fußpflege lernen und diese Tätigkeit durchführen möchte oder bereits durchführt.

Interessant aber auch für die Kosmetikschule, Wellnessschule und auch die Fußpflegeschule, die dieses Unterrichtsfach für die Personen, die medizinische Fußpflege lernen möchten, anbietet oder anbieten will.

Am 24. September 2013 hat der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren ein Urteil im Zusammenhang mit medizinischer Fußpflege verkündet:

„… Die in § 1 PodG (eig. Anmerkung: Podologengesetz) geregelte Erlaubnispflicht gilt nur im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ und verbietet nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege. … Durch die § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht wird lediglich entsprechend der Systematik der übrigen Gesundheitsberufe das Führen der Berufsbezeichnung geschütz, nicht aber die Tätigkeit auf dem Gebiet der medizinischen Fußpflege und die Werbung für diese Tätigkeit eingeschränkt. Deshalb dürfen Personen, die nicht über die Erlaubnis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung verfügen, weiterhin fußpflegerische Leistungen im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Regelungen (insbesondere § 1 HeilprG) anbieten und auch ihre Tätigkeit als „medizinische Fußpflege“ bezeichnen. …“ (Zitat der Verkündung des Bundesgerichtshofs vom 24.09.2013)

Das vollständige Urteil zur medizinischen Fußpflege kann unter <http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=65733&pos=0&anz=1> nachgelesen werden.

Fazit: Wer medizinische Fußpflege lernen möchte, sollte die Chance jetzt nutzen. Unser nächste Lehrgang in medizinischer Fußpflege findet vom 02. bis 06. Dezember 2013 statt. Die Ausbildung in medizischer Fußpflege ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Tätigkeit in medizinischer Fußpflege!

Beitrag von aesthetic + cosmetic marketing GmbH, Geschäftsführer Hans Peter Gerspacher.

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Methoden der Depilation

Das Zupfen mit der Pinzette ist wohl die älteste und auch bekannteste Methode der langanhaltenden bzw. dauerhaften Haarentfernung auf Zeit.

Diese Methode ist aber sehr zeitraubend. Aus diesem Grund können bei www.depilation.de Kaltwachse bestellt werden, die aus zähen, klebrigen Substanzen bestehen. Das Kaltwachs streicht man mit einem Spatel oder mit der praktischen Wachspatrone in Wachstumsrichtung der Haare auf und drückt einen Vliesstreifen fest an. Mit einem Ruck zieht man den Vliesstreifen mit den im Kaltwachs sich befindlichen Härchen in Gegenwachstumsrichtung ab.

Eine weitere Methode der lang anhaltenden bzw. dauerhaften Haarentfernung stellt das Warmwachs dar. Warmwachs wird kräftiger als Kaltwachs aufgetragen und deshalb ohne Vliesstreifen abgezogen.

Weitere Methoden sind das Sugaring und die Haarentfernung mit Filmwachs, Elastique.

Allen aufgeführten Haarentfernungsmethoden ist gemeinsam, dass das Haar nicht an der Austrittstelle aus dem Follikel, sondern im Follikel selbst entfernt wird. Somit benötigt das Haar eine lange Zeit, um wieder an der Hautoberfläche zu erscheinen.

Enthaarungsprodukte kauft die Kosmetikerin, die Kosmetikschule und auch der interessierte Endverbraucher bei www.depilation.de!

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Ausbildung Fußpflege an der Kosmetikschule

Zu den von der Kosmetikerin ausgeführten Behandlungen zählen in erster Linie Hautanalyse, Hautreinigung, Masken und Packungen, Make-up, langanhaltende oder dauerhafte Haarentfernung (Depilation und Epilation), Ganzkörperbehandlungen und Tipps zur gesunden Ernährung und zur gesunden Lebensweise, aber auch die Fußpflege, die kosmetische oder die medizinische Fußpflege.

Die kosmetische Fußpflege, auch als Pediküre bezeichnet, beinhaltet im wesentlichen die Kürzung und die Pflege der Nägel, die Entfernung überschüssiger Hornhaut, Vorbeugung eingewachsener Nägel und verschiedene Creme-Behandlungen des gesamten Fußes.

Die medizinische Fußpflege geht über die Tätigkeit der kosmetischen Fußpflegerin hinaus, indem auch Hühneraugen entfernt und eingewachsene Nägel behandelt werden.

Der Übergang der kosmetischen zur medizinischen Fußpflege ist fließend und kann nicht genau abgegrenzt werden. Auch der ausgebildete Podologe bzw. medizinische Fußpfleger darf nicht selbstständig medizinische – bzw. Heilbehandlungen am Fuß durchführen.

Die Kosmetikschule sollte auch die Ausbildung zur Fußpflegerin durchführen, denn der Fuß bzw. seine Haut und die Nägel sind das Tätigkeitsgebiet der Person, die Kosmetikerin werden möchte. Diese Ausbildung in Fußpflege sollte auch die Entfernung von überschüssiger Hornhaut und die Vorbeugung von eingewachsenen Nägeln beinhalten, also die Tätigkeiten in medizinischer Fußpflege, die nicht unbedingt in die Hand des Mediziners gehören. Hierbei ist allerdings das Podologengesetz zu beachten, das die Berufsbezeichnung des Podologen bzw. des medizinischen Fußpflegers/Fußpflegerin regelt. Aber im Sinn der Ausbildung medizinische Fußpflege ist auch die Kosmetikschule gefragt.

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