Medizinische Fußpflege lernen

Beginnen Sie mit der Ausbildung in medizinischer Fußpflege.

Noch einmal zur Erinnerung. Im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.09.2013 wurde entschieden, dass die Werbung mit der Tätigkeit „medizinische Fußpflege“ auch einem Fußpfleger/einer Fußpflegerin erlaubt ist, die nicht die ein- bis zweijährige Ausbildung zur Podologin/zum Podologen durchgeführt hat.

Wir haben uns auf einwöchige Seminare in medizinischer Fußpflege spezialisiert, die es ermöglichen, im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Regelungen (insbesondere § 1 HeilprG) Behandlungen anzubieten und diese Tätigkeit als “medizinische Fußpflege” zu bezeichnen.

Merken Sie sich folgenden Termin und melden Sie sich rechtzeitig an: Das nächste Seminar in med. Fußpflege führen wir vom 13. bis 17. Juni 2016 durch.

Nutzen Sie Ihre Chancen und werden Sie Fußpfleger/Fußpflegerin mit der Tätigkeit der med. Fußpflege.

FußBreit

 

Tags:

Fußpfleger, Fußpflegerinnen, Fußpflegeschule, medizinische Fußpflege, Podologe, Podologin

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