Hautbehandlung durch die Kosmetikerin und Wellnessberaterin bzw. Wellness + Beauty Fachfrau

Es ist bekannt, dass vom Dermatologen durchgeführte Behndlungen erkrankter oder geschädigter Hautbereiche schwierig und langwierig sein können.

Wenn Nichtmediziner wie die Kosmetikerin oder Wellnessberaterin bzw. Wellness und Beauty Fachfrau Hautbehandlungen vornehmen, so besitzen sie zwar das Einverständnis des Kunden, tragen aber auch die volle Verantwortung für ihre Maßnahmen.

Jeder kosmetische Tipp währenden der kosmetischen Behandlung oder beim Kosmetikverkauf bzw. Verkauf von Wellnessprodukten ist eine verantwortungsvolle Verpflichtung, die die Kosmetikerin und die Wellnesberaterin bzw. Wellness + Beauty Fachfrau übernehmen. Sie müssen sich mit Hilfe der INCI-Deklarierung verlassen können, welchem Hautproblem und welchem -zustand das entsprechende Kosmetikprodukt oder Wellnessprodukt zugeordnet wird. Außerdem ist es wünschenswert, dass die Kosmetikerin und die Wellnessberaterin bzw. Wellness und Beautyfachfrau Behandlungsprodukte nach einfachen Richtlinien untersuchen kann, um die Kunden vor Schaden zu schützen oder noch besser, deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Auch hier ist die Kosmetikschule, die Kosmetikakademie aber auch die Wellnessschule bzw. Wellnessakademie gefordert, die auszubildende Kosmetikerin oder Wellnessberaterin bzw. Wellnessfachfrau in diesem Sinne zu unterrichten.

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