Fördermöglichkeiten beim Besuch einer Kosmetikschule

In diesem Textabschnitt finden Sie die Antwort zu der häufig gestellten Frage, ob der Besuch einer Kosmetikschule – auch im Fernunterrichtsbereich mit praktischen Anteilen bei aesthetic + cosmetic – finanziell gefördert wird:

Voraussetzungen von Seiten der Kosmetikschule sind in der Regel:

  • Staatliche Zulassung oder staatliche Anerkennung der Lehrganges
    und/oder der Kosmetikschule
  • Zertifizierung des Lehrganges und der Kosmetikschule, z.B. nach AZWV
  • Anerkennung und Erfassung der Weiterbildungsmaßnahme der
    Kosmetikschule durch die Bundesagentur für Arbeit

Diese Kriterien stellen nicht nur Hinweise für einen hohen Qualitätsstandard der Kosmetikschule dar, sondern sind in der Regel Voraussetzungen für eine staatliche Förderung.

Die Teilnahme an einer Kosmetikschule wird gefördert durch

  • Bildungsgutscheine des Ministeriums für Bildung und Forschung
    mit einem Anteil bis zu € 500,00
  • teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten durch die
    Bundesagentur für Arbeit.

Wer solche Fördermittel beantragen möchte, sollte dies vor der Anmeldung bei der Kosmetikschule in die Wege leiten, denn ein Bildungsgutschein wird erst dann anerkannt, wenn er vor Eintritt in die Kosmetikschuleausgestellt wird. Aktuelle Teilnehmer an einer Kosmetikschule haben ausschließlich die Möglichkeit, sich nach Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit zu erkundigen.

Tags:

Fernlehrgang zur Kosmetikerin, Fernschule, Fernunterricht, Kosmetikschule

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