Visagist – Visagistin und die Abgrenzung zum Maskenbildner – Make-up Artist

Der Visagist und die Visagistin üben eine Tätigkeit aus, bei der sie ihre Kunden optisch mit Hilfe von Make-up-Produkten verändern. Die Tätigkeitsbezeichnungen Visagist bzw. Visagistin unterliegen keinen gesetzlichen Vorschriften. Visagisten werden von Kosmetikschulen und Make-up-Schulen ausgebildet.

Der Maskenbildner oder der Make-up Artist sind vorwiegend in der Film- und Theaterwelt vorzufinden. Der Visagist und die Visagistin sind für das Make-up zuständig im privaten-, Business-, Hochzeits-, Gala-, Laufsteg- und Fotoshooting-Bereich, aber auch bei Film, Fernsehen, Theatern, Opernhäusern etc. Der Tätigkeit des Maskenbildners oder des Make-up-Artisten ist dem des Visagisten bzw. der Visagistin ähnlich, d.h. es gibt Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede. Maskenbildner bzw. Make-up Artisten arbeiten mit speziellem Bühnen-und Camouflage-Make-up, mit Modelliermasse, um Narben oder Wunden anzufertigen, mit Kunstblut etc. Während der Beruf des Visagisten bzw. der Visagistin an keine gesetzlich vorgegebene Ausbildungsform gebunden ist, ist der Beruf des Maskenbildners staatlich anerkannt und die Ausbildung ist nach dem dualen System oder an Berufsfachschulen möglich.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Visagistin bzw. der Visagist für die Schönheit und der Maskenbildner bzw. Make-up-Artist für die Schönheit als auch für die zweckgebundene Formveränderung zum „Hässlichen“ zuständig sind.

Für viele stellt es ein Traum dar, als Visagist bzw. als Visagistin Filmstars und die „Reichen und Schönen“ zu schminken. Die Tätigkeit des Visagisten bzw. der Visagistin wird als außerordentlich attraktiv angesehen. Wer den Beruf der Make-up Fachfrau/mann bzw. des Visagisten oder der Visagistin ergreifen will, sollte auf eine solide Aus- und Weiterbildungsform zurückgreifen. Lehrgänge unter staatlicher Aufsicht oder mit staatlicher Zulassung, mit einer Zertifizierung nach Qualitätsnormen und der Anerkennung durch die Bundesagentur für Arbeit als offizielle Weiterbildungsmaßnahme sind wichtige Kriterien. Dies trifft für den zehnmonatigen Fernlehrgang zur Make-up Fachfrau/mannVisagist/in mit Praxisanteilen bei aesthetic + cosmetic marketing GmbH zu.

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Bioserum – der Jungbrunnen für die Schönheit aus der Natur Pflanzliche Stammzellenforschung

Forscher nationaler und internationaler Universitäten haben entdeckt, dass Stammzellen im Bildungsgewebe von Pflanzen mit Hilfe von Regulatorgenen ihre Lebenszeit extrem verlängern können.

Diese Extrakte aus der pflanzlichen Stammzellenforschung haben sich als wahrer Jungbrunnen für die Haut entpuppt. Sie sind im Bioserum von Biosmos, Mailand, zusammen mit anderen Wirkstoffen eingebettet. Das Bioserum enthält kein Mineralöl und keine chemischen Konservierungsstoffe, die Inhaltsstoffe im Bioserum sind natürlicher Herkunft. Neben den Stammzellenextrakten befinden sich weitere wertvolle Inhaltsstoffe im Bioserum von Biosmos, die feuchtigkeitsspendend, entgiftend, antioxierend, beruhigend, entspannend und als „Anti-Falten-Sensation“ bezeichnet werden.

Italienische Models und die Stars aus Hollywood haben dies bereits erkannt! Aber nicht nur für sie werden die Produkte aus der pflanzlichen Stammzellenforschung hergestellt.

Das Bioserum eignet sich sowohl für die Haut mit den ersten Anzeichen der Alterung als auch für die reife Haut mit mangelnder Spannung. Die Lebensdauer der Hautstammzellen kann signifikant verlängert und somit eine visuelle Jugendlichkeit der Haut bewahrt werden. Das Bioserum von Biosmos spielt eine große Rolle in diesem Prozess.

Das Bioserum kann über das ganze Jahr ohne zeitliche Begrenzung angewendet werden.

Das Bioserum von Biosmos wird in Deutschland von aesthetic + cosmetic marketing GmbH vertrieben.

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Depilation (dauerhafte Haarentfernung) mit Hilfe von Sugaring bzw. Body-Sugaring

Unter Depilation versteht man die zeitlich begrenzte, dauerhafte Haarentfernung. Zur Depilation gehören das Haare-Zupfen, die Entfernung mit Kaltwachs und Warmwachs, das Brasilian-Waxing, das Sugaring bzw. Body-Sugaring und die chemische Depilation.

Immer mehr Frauen lassen sich in der ganzen Welt ihre Haare mit der Sugaring Methode entfernen. Die Enthaarung mittels der Sugaring-Paste erfreut sich immer größerer Beliebtheit.

Sugaring ist eine alte Haarentfernungsmethode aus Ägypten, deren Produkte sich aus natürlichem Zucker der Lebensmittelbranche zusammensetzen. Bei der Sugaring Haarentfernung verwendet man eine Paste aus Zucker, der eine antibakterielle Wirkung hat, und Wasser. Neue biotechnologische Forschungen unserer Zeit haben eine Sugaring Paste entwickelt, die nicht – wie früher – auf der Haut, sondern am Haar klebt.

Vorteile der Haarentfernung des Sugaring bzw. Body-Sugaring gegenüber dem Waxing:

  • Höhere Effektivität, da Depilation in Haarwachstumsrichtung
  • Die Sugaring Haarentfernungs-Paste klebt am Haar und nicht an der Haut
  • Tieferes Erfassen der Haare aufgrund des tieferen Eindringens der Sugaring Paste (zuckerhaltiges Produkt)
  • Auch die Entfernung kurzer Haare ab 2 mm ist möglich, da die Sugaring Paste tiefer eindringt
  • Hygienische Arbeiten: Durch die hohe Konzentration an Zucker wirkt die Sugaring Paste desinfizierend.
  • Ein Höchstmaß an Hautverträglichkeit durch die verwendeten rein natürlichen Inhaltsstoffe
  • Kaum Schmerzen, da die Haare mit der Sugaring Paste in Wachstumsrichtung entfernt werden
  • Kaum eingewachsenen Haare und kaum Pickelbildung aufgrund der Haarentfernung in Haarwachstumsrichtung
  • Kein Verbrennen der Haut aufgrund der Erwärmung der Haar-Entfernungs-Paste bzw. Sugaring Paste auf Körperwärme.
  • Leichtes Entfernen der Sugaring-Pastenreste aufgrund der Wasserlöslichkeit

Fazit:
Bei regelmäßiger Anwendung der Haarentfernung mit der Sugaring Methode bzw. Body-Sugaring Methode kann ein sichtbares langsameres Nachwachsen von dünnerem und weicherem Haar beobachtet werden.
Schulungen zum Thema dauerhafte Haarentfernung mit Sugaring bzw. Body-Sugaring können unter www.depilation.de gebucht werden. Im Internetshop www.depilation.de finden Sie auch alle Produkte zur Haarentfernung durch Sugaring.

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Abgrenzung: Podologin, Podologe, medizinische Fußpflegerin, medizinischer Fußpfleger, Podologieschulen – medizinische Fußpflege und Fußpflegeschulen

Podologengesetz
Auszug aus dem Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz – PodG) in der Ausfertigung vom 04.12.2001:

§ 1 (Erlaubnis) – Wer die Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ führen will, bedarf der Erlaubnis. Die Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ darf nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach § 10 Abs. 1 geführt werden.

Was bedeutet dies für die Ausübung der medizinischen Fußpflege?

Urteil vom 04.03.2004, des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg: „… Die Verfügungsbeklagte wirbt nicht irreführend i. S. des § 3 UWG, denn sie ist auch ohne Podologin oder Medizinische Fußpflegerin i. S. des Gesetzes über den Beruf der Podologin und des Podologen vom 04. Dezember 2001 (BGBI i. S. 3320) Podologengesetz – PodG) zu sein, berechtigt, Leistungen im Bereich der medizinischen Fußpflege anzubieten.

Nach einem vom Landgericht Kiel ergangenen Beschluss vom 30. Januar 2003 (Az. 15 0 28/03) wurde die Tätigkeitsbezeichnung „medizinische Fußpflege“ wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Heilmittelwerbegesetz (HWG) für unzulässig gehalten.

Am 9. Januar 2004 (Az. 6 U 139/03) traf das Oberlandesgericht (OLG) Köln eine Entscheidung aufgrund einer Klage einer Fußpflegerin: Nach dem Podologengesetz als Regelung für Berufsbezeichnungen seien diejenigen, die bisher medizinische Fußpflege ausgeübt hätten, auch in Zukunft berechtigt, Ihre Tätigkeit auf dem Praxisschild als „medizinische Fußpflege“ zu bezeichnen. Das OLG Naumburg wie auch die Landgerichte Fulda und Regensburg teilten diese Rechtsauffassung.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte am 24. Mai 2005: „Ein Verbot der Verabreichung „podologischer Tätigkeiten“ – medizinischer Fußpflege – durch „Nichtpodologen“ ist dem PodG an keiner Stelle zu entnehmen. Dort wird nur der Missbrauch der Bezeichnung des Titels sanktioniert, nicht aber die Ausübung der Tätigkeit.“ (Az. 26 K 2768/04).

In einem Urteil vom 7. Juni 2005 hat das OLG Frankfurt/Main (Az. 14 U 198/04) festgestellt, dass die Bezeichnung „medizinische Fußpflege“ ohne förmliche Ausbildung nach dem Podologengesetz nicht wettbewerbswidrig ist. Die Bezeichnung „medizinische Fußpflege“ darf auch von Personen verwendet werden, die nicht eine Ausbildung und Prüfung nach dem Podologengesetz (2 Jahre Vollzeit oder 4 Jahre Teilzeit an einer staatlich anerkannten Podologenschule) absolviert haben. … die Werbung „medizinische Fußpflege“ nicht irreführend sei.

Fazit

Das Podologengesetz regelt ausschließlich die Titelführung des Berufes aber nicht die Berufsausübung der medizinischen Fußpflege. Fußpflegern ist es also nicht verboten, die Tätigkeit der medizinischen Fußpflege auszuüben. Es existieren Fußpflegeschulen, die Kurse in medizinischer Fußpflege anbieten. Sie sollten mit Bedacht ausgesucht werden. Merkmale der guten Fußpflegeschulen sind ein exzellenter Ruf, positive Erfahrungen ehemaliger Teilnehmer und v.a. Qualitätsstandards, z.B. Zertifizierungen nach AZWV, und die Anerkennung als Weiterbildungsmaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit. Weitere Informationen unter www.aesthetic-cosmetic.com.

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