Schlagwort: Diplomkosmetikerin

medizinische Fußpflege an der Fußpflegeschule

Das Oberlandgericht Celle hat am 15. November 2012 ein interessantes Urteil zum Thema medizinische Fußpflege im Zusammenhang zum Podologen bzw. zur Podologin und zur medizinischen Fußpflegerin bzw. zum medizinischen Fußpfleger gefällt.

Die Werbung für „medizinische Fußpflege“ durch eine Fußpflegerin, der das Führen der Berufsbezeichnung „Podologin/Medizinische Fußpflegerin“ nach § 1 Abs. 1 PodG nicht erlaubt ist, ist zwar grundsätzlich irreführend nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG (entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Juni 2005 – 14 U 198/04; OLG Naumburg, Urteil vom 4. März 2004 – 7 U (Hs) 58/03); ein Verbot der Werbung wäre jedoch mit Blick auf Art 12 GG unverhältnismäßig (Anschluss OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Juni 2005 – 14 U 198/04; entgegen OLG Hamm, Urteil vom 3. Februar 2011 – 4 U 160/10).

Die Erbringung von Leistungen der medizinischen Fußpflege ist der Beklagten nicht verboten. Das PodG regelt die Erbringung derartiger Leistungen nicht abschließend. Ihre Erbringung setzt nicht die Ausbildung zum Podologen voraus (s.o. b] aa] [2]). Das PodG schützt allein die konkrete Bezeichnung als „Podologe/in“/“Medizinische/r Fußpfleger/in“. Das Gesetz bezweckt eine verlässliche Feststellung des Patienten von der Ausbildung des Behandelnden. Mit dem Begriff des Podologen soll für den Patienten erkennbar sein, über welche Ausbildung der Fußpfleger verfügt, um daraus auf die Qualität seiner Behandlung schließen zu können (Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Podologin und des Podologen, BT-Drucks. 14/5593, S. 10). Dem Patienten soll eine verlässliche Feststellung medizinischer Qualifikation bloß aufgrund einer bestimmten Berufsbezeichnung ermöglicht werden. Er soll hingegen nicht davor geschützt werden, dass er bei Personen, die die Bezeichnung „Podologe/in“ nicht führen dürfen, nicht anhand einer bloßen Bezeichnung einer Tätigkeit Rückschlüsse auf eine bestimmte Ausbildung ziehen kann. Dem Patienten soll lediglich eine zusätzliche Erkenntnismöglichkeit verschafft und er nicht vor jeder Ungewissheit geschützt werden.

Dieser Gerichtsbeschluss ist nicht nur für die Fußpflegerin und die Fußpflegeschule interessant, sondern auch für die Kosmetikerin, die Fußpflege durchführt, als auch für die Kosmetikschule bzw. Wellnessschule, die Fußpflege im Zusammenhang zur Ausbildung zur Kosmetikerin oder Wellnessberaterin bzw. Wellnessfachfrau anbietet: Ausbildung in Fußpflege, Ausbildung zur Fußpflegerin oder Ausbildung in medizinischer Fußpflege?

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Produkte für die Kosmetikerin und die Kosmetikschule

shireen Make-up ist eine Camouflage-Make-up Linie von aesthetic + cosmetic, die von einem der führenden Labor für Film- und Theater-Make-up entwickelt und produziert wird. Die hohen Ansprüche an die Qualität machen diese Serie interessant für die Benutzung und den Verkauf durch die Kosmetikerin aber auch für die Ausbildung zur Kosmetikerin an der Kosmetikschule oder die Wellnessausbildung an der Wellnessschule. Weiterhin eignet sich shireen ausgezeichnet für die Apothekenkosmetik – in der Regel im Zusammenhang mit einer Kosmetikkabine.

Die Firma Osmos, Mailand, Italien, stellt hochwertige Pflegeprodukte unter dem Namen Biosmos mit den Serien Phytotermal, Aloe Vera, Osmocomplex, Tea Trea und Baobab her, die ausschließlich über Kosmetikinstitute oder als Apothekenkosmetik, aber nur über die Apotheke mit Kosmetikkabine vertrieben wird. Produkte von Biosmos existieren auch als hochkonzentrierte Kabinettware für die Behandlung in der Kosmetikkabine, dies macht sie auch für die auszubildende Kosmetikerin an der Kosmetikschule oder die Wellnessschule interessant. Die Produkte aus den Serien Osmocomplex und Aloe Vera sind z.T. aus rein natürlichen pflanzlichen Stoffen hergestellt und enthalten keinerlei chemische Antioxidantien und Konservierungsstoffe.

Weitere Artikel, die ausschließlich über aesthetic + cosmetic in Deutschland vertrieben werden, sind die Enthaarungsprodukte von Holiday depilatori. Sie sind über den Internetshop www.depilation.de zu beziehen. Auch Sie eignen sich aufgrund ihrer hohen Qualität und trotzdem günstigen Preisen ausgezeichnet für die Kosmetikerin, die Wellnessberaterin, die Wellnessfachfrau, die Kosmetikschule und Wellnessschule, also für alle, die sich professionell mit der dauerhaften Haarentfernung auf Zeit beschäftigen.

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Fernschule Kosmetikerin, Wellness, Make-up, Visagistin, Ernährung

Ein Fernlehrgang Kosmetik, Wellness, Make-up, Visagistin und Ernährung bietet der berufstätigen Frau oder der Mutter eine exzellente Möglichkeit der Weiterbildung und der Vorbereitung für eine angestellte oder selbstständige Tätigkeit als Kosmetikerin, Wellnessberaterin oder Wellnessfachfrau, Make-up Fachfrau oder Visagistin, Ernährungsberaterin oder Ernährungsfachfrau oder Fachwirtin für Wellness und Beauty (IHK).

Der Fernunterricht Kosmetikerin etc. muss folgende Auflagen erfüllen: die Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Die ZFU zertifiziert allerdings das Fernstudium Kosmetikerin etc. nicht, sondern lässt den Fernlehrgang zu und kontrolliert ihn in dreijährigen Abständen. Solche  Aussagen von Kosmetik-Fernschulen über die Zertifizierung sind falsch und rechtswidrig.   Die Zertifizierung des Fernstudium Kosmetikerin erfolgt auf freiwilliger Basis, z.B. nach AZAV nach vom Staat vorgegebenen Qualitätsnormen.  Dies ist die Voraussetzung für eine Anerkennung und Eintragung des Fernlehrgangs Kosmetikerin etc. durch die Bundesagentur für Arbeit als offizielle Weiterbildungsmaßnahme.

Wichtig ist weiterhin die kritische Betrachtung, wenn die Fernschule zur Kosmetikerin e-Learning anbietet. Meist verbirgt sich dahinter nur das Zusenden der Fernunterichtsunterlagen für die angehende Kosmetikerin etc. per PDF-Datei. Vergewissern Sie sich, ob wirklich eine e-Learning Plattform bzw. ein e-Learning-Campus existiert.

Häufig sind auch Werbeaussagen mit Abschlüssen zur Kosmetikerin wie staatlich geprüfte Kosmetikerin, ärztlich geprüfte Kosmetikerin zu finden, die unter diesen Bezeichnungen nicht von der ZFU zugelassen worden. Erkundigen Sie sich bei der Staatlichen Zentralstelle (ZFU), wenn Ihnen solche Aussagen begegnen.

Wir von der Fernschule aesthetic + cosmetic halten uns an die gesetzlichen Vorlagen und bieten Ihnen einen exzellenten kompetenten Unterricht per Fernstudium oder e-Learning, sei es zur Ausbildung zur Kosmetikerin, Kosmetikberaterin, Wellness + Beauty Fachfrau, Make-up Fachfrau / Visagistin oder zur Ernährungs-Fachfrau / Food Coach.

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Hautbehandlung durch die Kosmetikerin und Wellnessberaterin bzw. Wellness + Beauty Fachfrau

Es ist bekannt, dass vom Dermatologen durchgeführte Behndlungen erkrankter oder geschädigter Hautbereiche schwierig und langwierig sein können.

Wenn Nichtmediziner wie die Kosmetikerin oder Wellnessberaterin bzw. Wellness und Beauty Fachfrau Hautbehandlungen vornehmen, so besitzen sie zwar das Einverständnis des Kunden, tragen aber auch die volle Verantwortung für ihre Maßnahmen.

Jeder kosmetische Tipp währenden der kosmetischen Behandlung oder beim Kosmetikverkauf bzw. Verkauf von Wellnessprodukten ist eine verantwortungsvolle Verpflichtung, die die Kosmetikerin und die Wellnesberaterin bzw. Wellness + Beauty Fachfrau übernehmen. Sie müssen sich mit Hilfe der INCI-Deklarierung verlassen können, welchem Hautproblem und welchem -zustand das entsprechende Kosmetikprodukt oder Wellnessprodukt zugeordnet wird. Außerdem ist es wünschenswert, dass die Kosmetikerin und die Wellnessberaterin bzw. Wellness und Beautyfachfrau Behandlungsprodukte nach einfachen Richtlinien untersuchen kann, um die Kunden vor Schaden zu schützen oder noch besser, deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Auch hier ist die Kosmetikschule, die Kosmetikakademie aber auch die Wellnessschule bzw. Wellnessakademie gefordert, die auszubildende Kosmetikerin oder Wellnessberaterin bzw. Wellnessfachfrau in diesem Sinne zu unterrichten.

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