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aesthetic + cosmetic marketing GmbH · Am Krebsbach 2d · 79241 Ihringen

Medizinische Fußpflege

Ihr einwöchiges Praxisseminar in medizinischer Fußpflege – fundiert, in kleiner Gruppe und mit Zertifikat.

Eckdaten


  • Dauer
    1 Woche (Mo–Fr)
  • Termine
    Mo–Fr, 20.–24. Juli 2026
  • Ort
    Ihringen
  • Preis
    865,55 € netto (zzgl. 19 % MwSt. / 1.030,00 € brutto) – inkl. Manuskript
  • Abschluss
    ✓ Zertifikat nach praktischer und schriftlicher Prüfung

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung die Teilnahme­bedingungen — insbesondere die Rücktrittsfristen und die Stornogebühren.

Wurde in früheren Zeiten die Fußpflege als Luxus einer privilegierten Gesellschaft betrachtet, so gehört die qualifizierte Pflege der Füße heute mehr denn je zu einem festen Bestandteil in der Körperpflege des Menschen.

Menschen aller Altersklassen klagen über Unwohlsein auf Grund von Fußbeschwerden. Die Prozentzahl der Menschen mit Fußproblemen ist im Wachstum begriffen. Die Ursachen sind vielfältiger Natur.

  • Mangelnde Bewegung der Füße im motorisierten Zeitalter
  • Starkes berufliches Strapazieren der Füße
  • Falsche Schuhmode, die den Fuß einzwängt und ihm mehr oder weniger die frische Luft wegnimmt

Anmeldung und Kursdaten

AZAV-Zertifizierung unserer Ausbildung in medizinischer Fußpflege und staatliche Förderung

Unsere Fußpflegeschule sowie der Lehrgang in medizinischer Fußpflege sind nach der Qualitätsnorm AZAV durch die Zertifizierungsstelle CEA Certification zertifiziert.

Die Bildungsmaßnahme ist anerkannt und wird von der Agentur für Arbeit als förderungswürdig eingestuft. Bei entsprechender Bewilligung können die Lehrgangsgebühren zu 100 Prozent übernommen werden.

Ablauf des Seminares in medizinischer Fußpflege, medizinische Fußpflege lernen

Im 1-Wochen-Seminar in medizinischer Fußpflege lernen Sie in einer kleinen Gruppe die Tätigkeiten der medizinischen Fußpflege kennen und üben dies in der Praxis ein.

Der Schwerpunkt des Fußpflegeseminars liegt auf der praktischen Tätigkeit an Modellen, die von uns eingeladen werden. Unsere Kursteilnehmer/innen fangen mit der Behandlung des ‚leichten‘ Fußes an und arbeiten sich in allmählicher Steigerung an den problematischen Fuß heran.

Im Preis des Seminares „medizinische Fußpflege“ inbegriffen ist ein Manuskript über theoretische Grundlagen, das Ihnen nach Eingang der Zahlung zugeht. Wir empfehlen, die Durcharbeitung etwa einen Monat vor Aufnahme des Praxisseminares zu beginnen.

Zum Abschluss des Seminares legen Sie eine praktische und eine schriftliche Prüfung ab. Der bestandene Abschluss wird durch ein Zertifikat bestätigt.

Mitzubringen sind weiße Arbeitskleidung und vorhandene Fußpflegeinstrumente. Teilnehmer, die noch über keine Arbeitsinstrumente verfügen, können diese über uns beziehen. Wir arbeiten mit Produkten und Geräten der Firmen EKS, IONTO COMED und SÜDA.

Lehrplan medizinische Fußpflege

  • Anatomie und Physiologie des Fußes
  • Zelle, Gewebe, Skelett und Bewegungsapparat, Anatomie des Beines und des Fußes, Orthopädie, Nervensystem, Blut, Blutkreislauf, Lymphe
  • Berufs- und Wirtschaftskunde
  • Berufsbild der Fußpflegerin, Werbung und Verkauf, Betriebsgründung und Betriebsorganisation
  • Dermatologie/Pathologie
  • Anatomie und Physiologie der Haut, Schweißfüße, Einrisse an den Fußsohlen, Schwielen, Hühneraugen, Warzen, Anatomie und Physiologie der Nägel, Nagelerkrankungen, Pilzerkrankungen
  • Theorie und Praxis der medizinischen Fußpflege
  • Hygiene und Gesundheitslehre, Fuß- und Beinmassage, kosmetische und medizinische Fußbehandlung, Pediküre, Unterschenkeldepilation, Behandlung von Hornhaut und Schwielen, Hühneraugen
  • Waren- und Materialkunde
  • Fußpflegeapparate, Arbeit mit Fräser und Skalpell

Tätigkeitsbild und Chancen nach dem Seminar in medizinischer Fußpflege

Nach dem Seminar der medizinischen Fußpflege ist der/die Fußpfleger/in im vorsorgenden und pflegerischen Bereich tätig. Sie/Er sorgen dafür, dass die Funktionstüchtigkeit der Füße und Beine erhalten bleibt und dass ihr Erscheinungsbild zur Schönheit der Person mit beiträgt.

In diesem Sinn behandelt die Fußpflegerin/der Fußpfleger den Fuß manuell (mit der Hand) und mit Geräten aus dem Bereich der kosmetischen und medizinischen Fußpflege. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung und der Verkauf von geeigneten Pflegepräparaten.

Gesunde gepflegte Füße beeinflussen die weiteren Organe des Körpers in positiver Weise, kranke und geschädigte Füße übertragen Krankheiten und rufen körperliches Unwohlsein hervor.

Der/die Fußpfleger/in besitzt die Wahl, sich selbständig zu machen oder im Angestelltenverhältnis zu arbeiten.

Folgende Arbeitsplätze können nach dem Seminar in medizinischer Fußpflege belegt werden:

  • Fußpflegeinstitut
  • Fußpflegepraxis
  • Kosmetikinstitut
  • Kurhaus
  • Sanatorium
  • Altenpflegestätten
  • Massagepraxen
  • Drogerien
  • Schönheitsfarmen
  • Orthopädieschuhgeschäfte
  • Medizinische Badeanstalten
  • Arztpraxen und -kliniken

‚Zusatzqualifikationen nach dem Seminar „medizinische Fußpflege“‚

  • Der diabetische Fuß – Vorsichtsmaßnahmen bei der Fußpflege
  • French Pedicure – Nagelprothetik

Podologengesetz

Abgrenzung: Fußpflege, medizinische Fußpflege, Podologe, Podologin, medizinische Fußpflege, medizinische Fußpflegerin, Fußpflegeschule oder Podologenschule.

§ 1 des Gesetzes über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz – PodG) in der Ausfertigung vom 04.12.2001 sagt aus: „Wer die Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ führen will, bedarf der Erlaubnis. Die Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ darf nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach § 10 Abs. 1 geführt werden.“

Es handelt sich um ein „Titelschutzgesetz“, das sich nicht auf die Tätigkeit der medizinischen Fußpflege bezieht. Die Tätigkeit der medizinischen Fußpflege wird von den meisten in Deutschland tätigen Fußpflegern und Fußpflegerinnen, ausgebildet an einer Fußpflegeschule, durchgeführt. Sie dürfen sich nicht als Podologen bzw. Podologinnen oder als medizinische Fußpfleger bzw. medizinische Fußpflegerin bezeichnen, die Tätigkeit der Fußpflege ist davon unberührt.

Die Personen, die keine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Podologenschule aber an einer sonstigen Fußpflegeschule besitzen, bezeichnen sich als Fußpfleger oder Fußpflegerinnen, als Fachfußpfleger oder Fachfußpflegerinnen mit der Tätigkeit der medizinischen Fußpflege.

Am 24. September 2013 hat der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren ein Urteil im Zusammenhang mit medizinischer Fußpflege verkündet:

„… Die in § 1 PodG (eig. Anmerkung: Podologengesetz) geregelte Erlaubnispflicht gilt nur im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ und verbietet nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege. …“

„… Durch die § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht wird lediglich entsprechend der Systematik der übrigen Gesundheitsberufe das Führen der Berufsbezeichnung geschützt, nicht aber die Tätigkeit auf dem Gebiet der medizinischen Fußpflege und die Werbung für diese Tätigkeit eingeschränkt. Deshalb dürfen Personen, die nicht über die Erlaubnis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung verfügen, weiterhin fußpflegerische Leistungen im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Regelungen (insbesondere § 1 HeilprG) anbieten und auch ihre Tätigkeit als „medizinische Fußpflege“ bezeichnen. …“ (Zitat der Verkündung des Bundesgerichtshofs vom 24.09.2013)

Das vollständige Urteil zur medizinischen Fußpflege kann unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=65733&pos=0&anz=1 nachgelesen werden.

Da die Nachfrage nach Fußpflege ständig steigt, und viele Ausbildungs-interessenten, sich eine zweijährige Podologenausbildung nicht leisten können, stellen allgemeine Fußpflegeschulen eine interessante Alternative dar. Es sollte darauf geachtet werden, dass die ausgewählte Fußpflegeschule nach einer Qualitätsnorm zertifiziert ist, z.B. nach AZAV und einen langjährigen ausgezeichneten Ruf besitzt.

Der Abschluss an dieser Fußpflegeschule berechtigt nicht zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung nach § 1 Podologengesetz, beinhaltet aber alle notwendigen Tätigkeiten der medizinischen Fußpflege. aesthetic + cosmetic marketing GmbH besitzt eine Schule, die den soeben aufgeführten Kriterien über die Ausübung der medizinischen Fußpflege entspricht.

Teilnehmer an unseren staatlich zugelassenen Fernlehrgängen sind nach § 4, Nr. 21 UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Für Sie gilt der Nettobetrag.

Das bewährte Praxisteam von aesthetic + cosmetic lädt Sie zur Teilnahme am Seminarprogramm ein.

Seminardaten

  • Mo – Fr, 26. bis 30. Januar 2026 ausgebucht
  • Mo – Fr, 16. bis 20. März 2026 ausgebucht
  • Mo – Fr, 04. bis 08. Mai 2026 ausgebucht
  • Mo – Fr, 20. bis 24. Juli 2026
  • Mo – Fr, 14. bis 18. September 2026
  • Mo – Fr, 19. bis 23. Oktober 2026
  • Mo – Fr, 30. November bis 04. Dezember 2026

Kosten

Einwöchiges Seminar inklusive Manuskript: 865,55 € + 19 % MwSt / 1.030,00 brutto

Instrumente für die Fußpflege im Wert von etwa 330,00 € können Sie vor Seminarbeginn zu Großhandelspreisen bei uns beziehen.

Teilnehmer an unseren staatlich zugelassenen Fernlehrgängen sind nach § 4, Nr. 21 UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Für sie gilt der Nettobetrag.

Seminarort

aesthetic + cosmetic marketing GmbH, Am Krebsbach 2d, D-79241 Ihringen

Unterbringung

Auf Wunsch senden wir Ihnen Adressen für Übernachtungsmöglichkeiten zu.

Diplom

Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses in medizinischer Fußpflege erhalten Sie ein zweisprachiges Diplom.

Rücktritt

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung die geltenden Bedingungen für einen Rücktritt des Kurses.

'Darf ich mich nach dem Seminar „Podologin" oder „medizinische Fußpflegerin" nennen?'
‚Nein. „Podologin/Podologe“ sowie „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ sind nach dem Podologengesetz geschützte Berufsbezeichnungen, die eine staatliche Podologen-Ausbildung voraussetzen. Sie bezeichnen sich als Fußpflegerin bzw. Fußpfleger und führen die Tätigkeit der medizinischen Fußpflege aus.‘
'Darf ich die Tätigkeit als „medizinische Fußpflege" anbieten und bewerben?'
Ja. Der Bundesgerichtshof hat am 24.09.2013 entschieden, dass die Erlaubnispflicht nur die Führung der Berufsbezeichnung betrifft – nicht die erlaubnisfreie Tätigkeit der medizinischen Fußpflege oder die Werbung dafür. Diese darf weiterhin angeboten werden.
Sind die Kursgebühren mehrwertsteuerpflichtig?
Nein. Teilnehmer an unseren staatlich zugelassenen Fernlehrgängen sind nach § 4 Nr. 21 UStG von der Mehrwertsteuer befreit; für Sie gilt der Nettobetrag.

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